Rechtssprechung zum Thema Hund!

 

 

Nicht immer ist der Hund alleine Schuld

Ein Jogger muss einem Hund im Notfall ausweichen, anderenfalls riskiert er bei einem Sturz eine Mithaftung. Voraussetzung ist, dass der Jogger den Hund vor dem Zusammenstoss bereits gesehen hat.

(OLG Koblenz, Az. 5 U 27/03)

Achtung Leinenzwang droht

Wenn ein Hund nach Radfahrern, die auf einem öffentlichen Radweg fahren, "schnappt", so kann die zuständige Behörde einen Leinenzwang anordnen.

(VG Hamburg, Az. 7 VG 3723/2001)

 

Information über Kupieren von Hunden!

Nachdem der VDH ein Ausstellungsverbot für kupierte Hunde verhängt hat, meldet der Deutsche Tierschutzbund einen Sieg über den Kupiertourismus.

Leider muss ich aus meiner Erfahrung als Tierschutzbeauftragter des Bayerischen Landesverbandes für Hundesport (BLV) dem widersprechen. Das verbotene Kupieren geht weiter. Es gibt noch zu viele Hundesportler, die lieber einen kupierten Hund wollen, um mit ihm Sport zu treiben, die aber nie eine Ausstellung besuchen.

Denn ein rutenloser Hund kann mit der Rute keine Stangen bei Agility oder dem Turnierhundesport abwerfen. Es gibt auch in Deutschland noch Züchter, die auf Wunsch eben dieser Sportler den Hunden die Rute abschneiden. Leider wurde es versäumt, den VDH zu zwingen, kupierte Hunde auch für sportliche Veranstaltungen, Turniere und Prüfungen zu sperren.

Der BLV hat noch die Regelung, dass auf Bayerischen Meisterschaften diese Hunde nicht geführt werden dürfen.

Manfred Wagner, 1. Vorstand Hundefreunde Than