Rechtssprechung
zum Thema Hund!
Nicht
immer ist der Hund alleine Schuld
Ein
Jogger muss einem Hund im Notfall ausweichen, anderenfalls riskiert
er bei einem Sturz eine Mithaftung. Voraussetzung ist, dass der Jogger
den Hund vor dem Zusammenstoss bereits gesehen hat.
(OLG
Koblenz, Az. 5 U 27/03)
Achtung
Leinenzwang droht
Wenn
ein Hund nach Radfahrern, die auf einem öffentlichen Radweg fahren,
"schnappt", so kann die zuständige Behörde einen Leinenzwang anordnen.
(VG
Hamburg, Az. 7 VG 3723/2001)
Information
über Kupieren von Hunden!
Nachdem
der VDH ein Ausstellungsverbot für kupierte Hunde verhängt hat, meldet
der Deutsche Tierschutzbund einen Sieg über den Kupiertourismus.
Leider
muss ich aus meiner Erfahrung als Tierschutzbeauftragter des Bayerischen
Landesverbandes für Hundesport (BLV) dem widersprechen. Das verbotene
Kupieren geht weiter. Es gibt noch zu viele Hundesportler, die lieber
einen kupierten Hund wollen, um mit ihm Sport zu treiben, die aber nie
eine Ausstellung besuchen.
Denn
ein rutenloser Hund kann mit der Rute keine Stangen bei Agility oder
dem Turnierhundesport abwerfen. Es gibt auch in Deutschland noch Züchter,
die auf Wunsch eben dieser Sportler den Hunden die Rute abschneiden.
Leider wurde es versäumt, den VDH zu zwingen, kupierte Hunde auch für
sportliche Veranstaltungen, Turniere und Prüfungen zu sperren.
Der
BLV hat noch die Regelung, dass auf Bayerischen Meisterschaften diese
Hunde nicht geführt werden dürfen.
Manfred
Wagner, 1. Vorstand Hundefreunde Than